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  RECHTSANWALT vs. BERATER  

RECHTSANWALT vs. BERATER - .PDF

In jedem Land der Welt stehen Unternehmen oft vor der Frage, an wen sie sich zur Unterstützung wenden sollen- an eine Rechtsanwaltskanzlei oder eine Rechtsberatungsgesellschaft? Es ist schwer, auf dem heutigen Markt für juristische Leistungen nicht den Überblick zu verlieren, und die Antwort auf diese Frage liegt nicht an der Oberfläche. Besonders in Russland unterscheidet sich der Status eines Rechtsanwalts kraft Gesetz sehr stark von dem eines Rechtsberaters.

Die russische Anwaltschaft wird von der professionellen Vereinigung der Rechtsanwälte gebildet, die hierarchisch organisiert ist. An der Spitze dieser Hierarchie steht die Föderale Rechtsanwaltskammer Russlands (http://www.fparf.ru/), die eine nichtstaatliche nichtgewerbliche Organisation (NKO) ist und die regionalen Rechtsanwaltskammern (die Kammern der Föderationssubjekte) auf Basis einer obligatorischen Mitgliedschaft vereinigt.

Auch die regionalen Rechtsanwaltskammern verfügen über den Status einer NKO und vereinigen alle Rechtsanwaltsvereinigungen der Region, für die sie zuständig sind. So sind beispielsweise alle Moskauer Rechtsanwaltskanzleien Mitglieder der Rechtsanwaltskammer der Stadt Moskau (http://www.advokatymoscow.ru/), alle Rechtsanwaltsvereinigungen der „Hauptstadt des Nordens“ sind der Rechtsanwaltskammer der Stadt St. Petersburg unterstellt (http://www.apspb.ru) usw.

Die Tätigkeit der Rechtsanwälte wird in Russland streng reguliert, und zwar durch das Föderale Gesetz „Über die Rechtsanwaltstätigkeit und das Rechtsanwaltswesen in der Russischen Föderation“ (http://www.fparf.ru/federal/fz_ob_advokature.htm, im Folgenden „Gesetz“). Es ist Rechtsanwälten untersagt, ein Arbeitnehmerverhältnis einzugehen (ausgenommen wissenschaftliche, pädagogische oder sonstige schöpferische Tätigkeit) oder staatliche Positionen zu bekleiden (Punkt 1, Artikel 2 des Gesetzes).

Jeder russische Rechtsanwalt muss Mitglied einer Anwaltsvereinigung (Kanzlei) sein. Das Gesetz sieht vier Arten von Vereinigungen vor: das „Rechtsanwaltskollegium“ («адвокатская коллегия»), die „Rechtsanwaltskanzlei“ («адвокатское бюро»), das „Rechtsanwaltskabinett“ («адвокатский кабинет») und die „Rechtliche Beratung“ («юридическая консультация» - nicht zu verwechseln mit einer „Beratungs-„ oder „Rechtsberatungsgesellschaft“!) (http://www.fparf.ru/advo/law_firm.htm).

Aktuell gibt es in Russland ca. 16.000 Rechtsanwaltsvereinigungen, in der überwältigenden Mehrheit entweder Rechtsanwaltskollegien oder Rechtsanwaltskanzleien, die sich in Hinblick auf die Verwaltung von Einkünften sowie das persönliche Vertrauensverhältnis unterscheiden.

In einem Kollegium agiert jeder Rechtsanwalt autonom - er schließt selbst und im eigenen Namen einen Vertrag mit dem Mandanten, legt selbst das Honorar und die Zahlungsmodalitäten fest und haftet selbst für das (nicht) erreichte Resultat. Ein Kollegium besteht in der Regel aus zwei (selten mehr) Rechtsanwälten als Gründungsmitglieder. Die übrigen Rechtsanwälte des Kollegiums sind dessen Mitglieder. Alle Einkünfte aus den von ihnen geschlossenen Verträgen werden auf das Konto des Kollegiums eingezahlt. Aus diesen Einkünften behält das Kollegium die Mitgliedsbeiträge für die Regionalkammer, Beiträge für die Bedürfnisse des Kollegiums sowie die Steuer auf die Einkünfte von Rechtsanwälten für den russischen Fiskus ein, da das Kollegium als juristische Person gleichzeitig als Steueragent fungiert. Die verbleibenden Mittel werden vom Kollegium auf das persönliche Konto des Rechtsanwalts überwiesen, aus dessen Vertrag die Zahlung eingegangen ist.

Eine Rechtsanwaltskanzlei ist anders aufgebaut. Die Verträge mit dem Mandanten werden ausschließlich vom Geschäftsführenden Partner geschlossen, nicht von den Rechtsanwälten der Kanzlei. Die rechtliche Betreuung kann durch einen oder alle Rechtsanwälte erfolgen, da alle Rechtsanwaltskanzleien auf Grundlage eines Partnervertrages handeln, in dem fixiert ist, welchen Anteil am Honorar jeder Partner erhält. Grundlegend für eine Rechtsanwaltskanzlei ist das persönliche Vertrauen zwischen den Partnern. Anders als in Rechtsanwaltskollegien gibt es hier keine „gewöhnlichen“ Mitglieder.

Alle russischen Rechtsanwaltsvereinigungen haben den Status einer NKO. Als rechtsanwaltliche Tätigkeit gilt in Russland die qualifizierte rechtliche Unterstützung, die auf professioneller Grundlage von Personen erbracht wird, die über den Status eines Rechtsanwalts verfügen (Punkt 1, Artikel 1 des Gesetzes). Die Rechtsanwaltstätigkeit ist keine unternehmerische Tätigkeit (Punkt 2, Artikel 1 des Gesetzes). Juristische Beratung, die von Mitarbeitern der Rechtsabteilungen juristischer Personen oder von Rechtsberatungsgesellschaften geleistet wird, zählt nicht als rechtsanwaltliche Tätigkeit (Punkt 3, Artikel 1 des Gesetzes).

Ausländische Rechtsanwälte dürfen in Russland rechtliche Unterstützung ausschließlich in Bezug auf Rechtsfragen des jeweiligen Staates leisten (Punkt 5, Artikel 2 des Gesetzes). Außerdem sind ausländische Rechtsanwälte, die in Russland rechtsanwaltlich tätig sind, verpflichtet, sich in einem speziellen Register des Justizministeriums registrieren zu lassen (http://lawyers.minjust.ru/Main/RegForeign). Ohne eine solche Registrierung ist die Ausübung rechtsanwaltlicher Tätigkeit in Russland durch ausländische Rechtsanwälte strengstens untersagt (Punkt 6, Artikel 2 des Gesetzes).

Der Status eines russischen Rechtsanwalts kann Personen gewährt werden, die über einen Hochschulabschluss im Bereich Jura verfügen, den sie an einer staatlich akkreditierten russischen Bildungseinrichtung erworben haben, außerdem ist hierfür juristische Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren erforderlich (Punkt 1, Artikel 9 des Gesetzes). Der Beschluss über die Gewährung dieses Status wird von der Qualifikationskommission der regionalen Rechtsanwaltskammer gefasst, nach dem der Bewerber das entsprechende Examen bestanden hat (Punkt 3, Artikel 9 des Gesetzes).

Der Bewerber muss zwei Examensstufen bestehen. Die erste Stufe besteht in einem computergestützten Test aus 100 Fragen, die der Bewerber innerhalb kurzer Zeit beantworten muss. Wenn die Fragen falsch beantwortet werden oder die Zeit abgelaufen ist, wird die Zulassung zur zweiten Stufe verweigert. Das Ergebnis wird vom Computer in Echtzeit ausgewertet, eine Fälschung der Testergebnisse ist unmöglich - das Examen wird videoüberwacht.

Die zweite Stufe ist als traditionelles Examen gestaltet, in dem der Bewerber auf jegliche Fragen aus einem beliebigen Rechtsbereich antworten muss (eine Liste mit 445 Fragen finden Sie hier: http://www.fparf.ru/education/vopr_ekz_nov.htm).

Die Qualifizierungskommission der Moskauer Rechtsanwaltskammer besteht aus 13 Mitgliedern: Richter verschiedener Gerichte sowie anerkannte und hochgeachtete Rechtsanwälte. Nur einige Wenige von Dutzenden Bewerbern bestehen das Examen. Eine Wiederholung ist erst nach einem Jahr möglich. Einige legen das Examen viele Jahre hintereinander ohne Erfolg ab.

Der mit derartigen Mühen erworbene Status wird von den russischen Rechtsanwälten hochgeschätzt. Sie sind verpflichtet, rechtzeitig ihre berufliche Qualifikation zu erhöhen und spezielle Weiterbildungen zu absolvieren, was streng kontrolliert wird. Neben der Qualifikationskommission verfügen die Regionalkammern auch über Disziplinarkommissionen. Diese prüfen Beschwerden über Rechtsanwälte, welche in der Regel von Richtern, dem Justizministerium oder unzufriedenen Mandanten eingereicht werden. Die Beschwerden haben meist professionelle Fehler von Rechtsanwälten oder Verstöße gegen die Vorschriften des Gesetzbuches über die berufliche Ethik von Rechtsanwälten (im Folgenden „Gesetzbuch“) zum Inhalt. Dieses Gesetzbuch wurde im Jahr 2003 verabschiedet und orientiert sich an vergleichbaren Regelwerken für europäische Rechtsanwälte.

Die Disziplinarkommission prüft die Beschwerde und lehnt sie entweder ab oder erklärt den Rechtsanwalt für schuldig. In diesem Fall wird entweder eine Verwarnung ausgesprochen oder der Status des Rechtsanwalts entzogen. Die Verhandlung ähnelt im Aufbau der Beweisaufnahme in einem Strafverfahren.

Die Informationen über Rechtsanwälte sind öffentlich. Jeder kann prüfen, ob eine Person tatsächlich über den Status eines Rechtsanwalts verfügt oder nicht, und zwar auf der offiziellen Website der jeweiligen Regionalkammer im Abschnitt „Rechtsanwaltsverzeichnis“ (z.B.: http://www.advokatymoscow.ru/advokats/reestr_advokatov.php).

Auch aus einem anderen Grund achten russische Rechtsanwälte sehr auf ihren Ruf. Das System der staatlichen Arbitragegerichte ist eine mächtige Informationsquelle. Alle Gerichtsbeschlüsse und Urteile werden in der Datenbank des Obersten Arbitragegericht der Russischen Föderation veröffentlicht (http://www.arbitr.ru/).

Jeder Interessierte kann Fortgang und Ausgang jedes beliebigen Gerichtsstreits verfolgen (http://kad.arbitr.ru/). Da in den Gerichtsbeschlüssen die Namen der Rechtsanwälte aller Parteien aufgeführt sind, können Sie leicht herausfinden, ob der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt seine Fälle gewonnen oder verloren hat, in welchem Rechtsbereich er Erfahrung hat und in welchen nicht. Mit dem Wissen um diese grundlegenden Überprüfungsmöglichkeiten auf den staatlichen Portalen können Sie sich leicht ein Bild von dem Rechtsanwalt machen, dem Sie Ihr Schicksal oder das Schicksal Ihres Unternehmens anvertrauen wollen.

Im Unterschied zu den russischen Rechtsanwälten existiert für russische Juristen allgemein keine solche berufsrechtliche Organisationsstruktur. Zur Schließung dieser Lücke sowie zur Steigerung der Qualität von juristischen Leistungen wurde das Staatliche Programm „Justiz“ ausgearbeitet und verabschiedet (http://minjust.ru/ru/node/4863), dessen Text auf der offiziellen Website des Justizministeriums (http://minjust.ru) eingesehen werden kann.

Dieses staatliche Programm ist einerseits auf die Einführung minimaler professioneller Anforderungen und Kriterien für als Juristen tätige Personen mit juristischer Ausbildung ausgerichtet, andererseits soll eine noch deutlichere Trennung zwischen Rechtsanwälten und Juristen erfolgen, und zwar durch ein absolutes rechtsanwaltliches Monopol auf die Vertretung vor Gericht.

Derzeit besteht ein solches Monopol in Russland lediglich in Strafprozessen und zum Schutz von Verdächtigen und Angeklagten in den vorgerichtlichen Ermittlungen. In sämtlichen anderen Fällen kann auf Vollmachtbasis jede geschäftsfähige Person Ihre Interessen vor Gericht vertreten - egal ob Jurist oder nicht.

Am stärksten wird dieser Umstand verständlicherweise von den Richtern kritisiert, die von unprofessionellen und inkompetenten Vertretern der jeweiligen Parteien geradezu überrollt werden. Im Ergebnis verlängern sich die Verhandlungsfristen, viel Zeit und Kraft werden sinnlos vergeudet. Das Programm sieht die Einführung des rechtsanwaltlichen Monopols bereits für 2016 vor.

Jeder entscheidet selbst, an wen er sich zur Unterstützung wendet, wie er diejenigen überprüft, denen er die Lösung seiner Probleme anvertraut. Es ist zu betonen, dass sich auch unter den russischen Juristen, die keine Rechtsanwälte sind, eine Vielzahl von sehr kompetenten und ehrenwerten Personen befindet, darunter Wissenschaftler und Dozenten der besten juristischen Fakultäten des Landes sowie sehr viele hochprofessionelle und erfahrene Juristen, die sich bislang einfach noch nicht die Frage gestellt haben, ob sie den Status eines Rechtsanwalts benötigen oder nicht - sie widmen einfach ihr Berufsleben „ihrer“ Sache - der kompetenten Rechtsberatung.

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