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  RUSSLAND VERABSCHIEDET NEUE INVESTITIONSGESETZE  

RUSSLAND VERABSCHIEDET NEUE INVESTITIONSGESETZE - .PDF

In den letzten Tagen des vergangenen Jahres wurde in Russland eine ganze Reihe äußerst wichtiger Gesetze verabschiedet, die ein neues Investitionsmodell für die Russische Föderation festlegen (Föderales Gesetz Nr. 473-FZ „Über Gebiete mit fortgeschrittener sozio-ökonomischer Entwicklung in der Russischen Föderation“ vom 28.12.2014; Föderales Gesetz Nr. 380-FZ vom 29.11.14 und Nr. 519-FZ vom 31.12.2014) http://publication.pravo.gov.ru/Search. In Interviews im Januar dieses Jahres erklärte Präsident Putin, dass bereits 2015 einige Gebiete mit fortgeschrittener Entwicklung eingerichtet werden.

„Gebiete mit fortgeschrittener Entwicklung“ (im Folgenden „GFE-Gebiete“) werden auf Beschluss der russischen Regierung festgelegt. Den GFE-Gebieten werden umfangreiche staatliche Finanzhilfen zur Errichtung der erforderlichen Infrastruktur gewährt. Vorgesehen ist außerdem die Gewährung von Subventionen für die Erstattung der Zinsen auf Kredite, die die Investoren für den Bau von Infrastrukturobjekten aufnehmen, und zwar in Höhe von bis zu 100 Prozent des Refinanzierungssatzes. GFE-Gebiete sollen auf dem Gebiet eines oder mehrerer Kommunen eingerichtet werden. Innerhalb der Grenzen von GFE-Gebieten können sowohl städtische als auch ländliche Siedlungen liegen. In diesen Gebieten sollen gewaltige Industrieparks und Forschungszentren nach dem Vorbild des Technologieparks Skolkowo entstehen.

Die Ansässigen von GFE-Gebieten müssen sich dort entsprechend registrieren lassen und dürfen keine Niederlassungen oder Repräsentanzen außerhalb der Grenzen der GFE-Gebiete besitzen. Um den Status eines GFE-Ansässigen zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag eingereicht werden. Der Antrag muss Angaben über die Art der Geschäftstätigkeit des Antragstellers enthalten, außerdem über die Fläche des Grundstücks und anderes vom Antragsteller benötigtes Vermögen, über das erforderliche Anschlussvolumen für Versorgungsinfrastruktur (Elektrizität, Gas, Heizung, Wasser usw.), sowie über die Dauer, für die die entsprechende GFE-Vereinbarung geschlossen werden soll (maximal 70 Jahre). Dem Antrag sind der Businessplan und Kopien der Gründungsunterlagen des Unternehmens mit ordnungsgemäß notariell beglaubigter Übersetzung ins Russische beizufügen.

Die Anträge sollen innerhalb von maximal 15 Tagen bearbeitet werden. Falls ein positiver Beschluss gefasst wird, wird dem Antragsteller der Status eines GFE-Gebiets verliehen und mit ihm eine Vereinbarung über die Tätigkeitsausübung (im Folgenden „Vereinbarung“) geschlossen. Darin werden die Dauer und die Bedingungen der Übergabe des vom Ansässigen benötigten Grundstücks sowie sonstigen Vermögens festgelegt, außerdem der Anteil ausländischer Arbeitskräfte, die vom Ansässigen eingesetzt werden dürfen, sowie sonstige wesentliche Bedingungen. Falls der Ansässige später seinen Status verliert (z.B. die Vereinbarung kündigt), ist er berechtigt, entweder seine Tätigkeit im GFE-Gebiet unter den allgemeingültigen Bedingungen fortzuführen (also unter Verlust aller vorher erhaltenen Vergünstigungen), oder sein Vermögen ohne irgendwelche Einschränkungen zum Marktwert zu veräußern.

Für Ansässige sieht das Gesetz eine ganze Reihe von Vergünstigungen vor: Mietemäßigungen für die Nutzung von Immobilien, besondere Verfahren für Besteuerung und staatliche Kontrolle, unter anderem die völlige Befreiung von Vermögens- und Bodensteuer sowie ein verminderter Gewinnsteuersatz (dieser darf für fünf Jahre nach Erwirtschaftung des ersten Gewinns maximal 5 Prozent betragen und in den nächsten fünf Jahren nicht unter 10 Prozent liegen) http://pravo.gov.ru/laws/acts/94/5156484510601047.html. In den GFE-Gebieten gilt das Zollverfahren der Sonderzollzone in Übereinstimmung mit der Zollgesetzgebung der Zollunion.

Für mindestens 10 Jahre ab 2015 gelten für ansässige Unternehmen verminderte Sozialversicherungstarife: für den Pensionsfonds 6 Prozent, für den Sozialversicherungsfonds 1,5 Prozent und für den Krankenversicherungsfonds 0,1 Prozent. Ansässige Arbeitgeber können ausländische Arbeitnehmer in Übereinstimmung mit dem russischen Arbeitsgesetzbuch einstellen. Der Erhalt von Genehmigungen für die Anwerbung und den Einsatz ausländischer Arbeitskräfte ist nicht erforderlich. Die Arbeitsgenehmigungen werden für ausländische Arbeitnehmer in GFE-Gebieten unabhängig von den festgelegten Quoten erteilt. Zur Schaffung der erforderlichen Bedingungen für die Anwendung der besten ausländischen Methoden und Standards in den Bereichen Medizin und Bildung ist ein besonderes vereinfachtes Verfahren für medizinische und bildungsbezogene Tätigkeiten vorgesehen. Personen, die ihre medizinische Ausbildung im Ausland erhalten haben, werden bevorzugt zur Ausübung medizinischer Tätigkeiten für Ausländer und Einheimische in den GFE-Gebieten zugelassen.

In den GFE-Gebieten werden Spezialabteilungen aller föderalen Behörden eingerichtet: Zoll, Steuerbehörden, Kontrollbehörden für die Entrichtung der Versicherungsbeiträge, Behörden des Inneren, Föderaler Migrationsdienst, Katastrophenschutzministerium u.a. Es werden strenge Einschränkungen in Bezug auf die staatliche Kontrolle eingeführt: planmäßige Prüfungen der Tätigkeit von Ansässigen dürfen maximal 15 Arbeitstage dauern, außerplanmäßige Prüfungen maximal 5 Arbeitstage.

Außerdem wird ein vereinfachtes Verfahren für die Errichtung von Bauwerken festgelegt. Die Planungsdokumentation wird ohne Durchführung öffentlicher Anhörungen durchgeführt. Die Bauvorarbeiten können vor der Ausstellung der Baugenehmigung ausgeführt werden, jedoch frühestens zum Zeitpunkt der Übergabe der Projektdokumentation zur Erstellung des Gutachtens. Die Fristen für die Erstellung des staatlichen Gutachtens werden verkürzt. So darf die Erstellung eines Umweltgutachtens maximal 45 Kalendertage dauern.

Für die ersten drei Jahre ab dem Inkrafttreten des Gesetzes können GFE-Gebiete ausschließlich in Föderationssubjekten des Föderalen Bezirks Fernost und in Monostädten gemäß einer besonderen Liste der russischen Regierung eingerichtet werden. Nach Ablauf der besagten drei Jahre kann die Gründung von GFE-Gebieten auch in den übrigen Föderationssubjekten erfolgen. Das Föderale Gesetz Nr. 473-FZ vom 28.12.2014 tritt nach Ablauf von 90 Tagen nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Die Veröffentlichung fand am 29. Dezember 2014 statt.

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